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TRIwomen & TRImen Triathlon
Aquathlon Kinder
Alle Bilder vom 27.04.2024 findet ihr hier im Link.
Mit der Teilnahme verpflichtet sich der:die Sportlerin zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 sowie der diesbezüglichen Vorschriften des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes (insb. Statuten, Sportordnung, Wettkampfordnung). Als Sportler:in gelten Personen, die Mitglieder oder Lizenznehmer:in (Jahres- oder Tageslizenz) einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder es zum Zeitpunkt eines potenziellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen waren, oder die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundes- Sportförderungsmitteln gefördert werden, teilnehmen. Nähere Informationen zu den Anti-Doping Regelungen finden Sie auf der eLearning-Plattform der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA Austria): https://aktiv.nada.at
Der:die Veranstalter:in sowie der:die Ausrichter:in lehnen Doping strikt ab. Als Teilnehmer:in versichern Sie, dass Sie keinerlei verbotene Substanzen oder verbotene Methoden zu Dopingzwecken zu sich genommen bzw. angewendet haben oder nehmen bzw. anwenden werden. Informationen, ob ein Medikament oder eine Behandlungsmethode verboten ist, finden Sie hier: www.nada.at/medikamentenabfrage
Dieses Service der NADA Austria steht auch als „MedApp“ für Android und IOS zur Verfügung. Sollte für den:die teilnehmende:n Sportler:in die Einnahme verbotenen Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nach ärztlicher oder zahnärztlicher Diagnose erforderlich sein, müssen Sportler:innen im Testpool bereits vorab eine medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Auch allen anderen Sportler:innen wird dringend empfohlen, alle ärztlichen Atteste sowie Befunde für eine etwaige retroaktive medizinische Ausnahmegenehmigung aufzubewahren. Nähere Informationen finden Sie hier:
www.nada.at/medizin/krankheit-oder-verletzung